Für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen
Eintrittsgebühren
Eintrittsgebühren
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Der Eintritt ist frei für Personen, die über ein Zertifikat über körperliche Behinderung, ein Liebeszertifikat, ein Rehabilitationszertifikat oder ein Zertifikat über Gesundheit und Wohlfahrt bei psychischer Behinderung verfügen, sowie deren Begleitperson (grundsätzlich eine Person).
Sie können auch die Behindertenausweis-App „Mirairo ID“ verwenden. Es ist kein besonderer Antrag erforderlich; zeigen Sie sie einfach am Eingangstor vor, um den Park zu betreten.
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines der verschiedenen Empfängerzertifikate Sie nicht zum freien Eintritt berechtigt.
Sie können auch die Behindertenausweis-App „Mirairo ID“ verwenden. Es ist kein besonderer Antrag erforderlich; zeigen Sie sie einfach am Eingangstor vor, um den Park zu betreten.
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines der verschiedenen Empfängerzertifikate Sie nicht zum freien Eintritt berechtigt.
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Für Personen ab 65 Jahren beträgt der Eintrittspreis die Hälfte des regulären Eintrittspreises (200 Yen für Einzelpersonen, 800 Yen für Jahreskarten).
Bitte bringen Sie einen Altersnachweis mit.
Bitte bringen Sie einen Altersnachweis mit.
barrierefreie Toiletten
barrierefreie Toiletten
Barrierefreie Toiletten sind in allen Toilettenräumen des Zoos (Hauptzoo) vorhanden, mit Ausnahme der Museumstoilette.
Stomafreundliche Toiletten befinden sich an den Toiletten am Haupteingang des Zoos (Hauptzoo), neben dem Eichhörnchenpfad, und an der Toilette am Nanaimon-Tor im Wasserpark (Zweigzoo).
Informationen zu den Toilettenanlagen im Park finden Sie auf dem „Toilettenplan“.
Rollstuhl
Rollstuhl
Rollstühle können im Verwaltungsbüro neben dem Haupteingang des Zoos (Hauptzoo) sowie an den Toren Bentenmon und Nanaimon des Aquatischen Gartens (Zweigzoo) ausgeliehen und zurückgegeben werden.
Kostenlos, solange der Vorrat reicht (Anzahl der Rollstühle: 8)
Kostenlos, solange der Vorrat reicht (Anzahl der Rollstühle: 8)
Grundsätzlich darf es nur innerhalb des Parks verwendet werden.
Auf der Karte für Rollstuhl- und Kinderwagennutzer finden Sie Informationen zu rollstuhlgerechten Wegen und anderen Einrichtungen.
Über Assistenzhunde
Über Assistenzhunde
Assistenzhunde (Blindenhunde, Gehörlosenhunde, Begleithunde) sind im Park ebenfalls erlaubt.
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung
Wir haben keine Partnerkrankenhäuser, aber im Notfall helfen wir Ihnen gerne, ein nahegelegenes Krankenhaus zu finden, das Sie je nach Ihren Symptomen, Ihrem Alter usw. aufnehmen kann.
Bitte wenden Sie sich an einen Mitarbeiter.
Bitte wenden Sie sich an einen Mitarbeiter.
Sinneskarte
Sinneskarte
Wir verteilen am Eingang Sinneskarten, um sicherzustellen, dass Gäste mit unterschiedlichen besonderen Bedürfnissen den Park unbesorgt besuchen können.
Eine Sinneskarte ist eine Karte, die Informationen über die fünf Sinne enthält, wie zum Beispiel Licht, Schall und Geruch.
Sie können es auch im PDF-Format ansehen.

