Tokyo Zoological Park Society Wildlife Conservation Fund

Fragen und Antworten

Zulässige Aktivitäten

Es ist zulässig.

Wenn Sie bereits seit mindestens einem Jahr Aktivitäten zum Schutz der Wildtiere durchführen, sind auch neue Aktivitäten zulässig.

Es ist zulässig.

Es ist zulässig.

Es ist zulässig.

Die Förderung kann für bis zu drei Jahre erfolgen. Anträge werden jedoch jährlich geprüft. Da dieses Förderprogramm die Aktivitäten vieler Organisationen und Einzelpersonen unterstützen soll, kann die jährliche Verfügbarkeit von Fördermitteln nicht garantiert werden.

Nicht nur die Zoos und Aquarien der Präfektur Tokio, sondern alle Zoos und Aquarien engagieren sich im Artenschutz seltener Wildtiere. Daher beschränken sich die förderfähigen Aktivitäten aus diesem Fonds nicht nur auf Artenschutzmaßnahmen für in Zoos und Aquarien gehaltene Tierarten, sondern umfassen auch Aktivitäten von Einzelpersonen oder Gruppen, die Artenschutzprojekte in Zoos und Aquarien unterstützen.

Zielgruppe

Ja, das ist möglich. Dies gilt jedoch nur für Personen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens ein Jahr Erfahrung im Bereich des Wildtierschutzes vorweisen können.

Förderberechtigt sind ausschließlich Organisationen oder Einzelpersonen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Jahr Erfahrung im Naturschutz vorweisen können. Neu gegründete Organisationen sind daher nicht antragsberechtigt. Selbst wenn eine neue Organisation Mitarbeiter mit mindestens einem Jahr Erfahrung beschäftigt, wird sie nicht als Förderempfänger anerkannt.

Die Anträge werden anhand der Anzahl der Anträge, des Antragsinhalts, der Gesamtfördersumme usw. geprüft. Da die Anzahl der für die Förderung in Frage kommenden Anträge begrenzt ist, kann es sein, dass Sie die Förderung nicht erhalten, selbst wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Ja, das ist möglich. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich des Tätigkeitsbereichs oder Wohnsitzes des Antragstellers.

Förderfähige Ausgaben

Nicht teilnahmeberechtigt.

Führungskräfte und Vollzeitbeschäftigte sind nicht anspruchsberechtigt, die an Teilzeit- und Aushilfskräfte gezahlten Löhne hingegen schon.

Bitte kontaktieren Sie das Sekretariat.

andere

Leider können wir keine Bewerbungen per E-Mail annehmen. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung über unser Online-Formular ein.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Bewerber geprüft und Ende des Folgemonats (März) benachrichtigt.

Die Zuwendung wird Ende April nach Bekanntgabe der Entscheidung vergeben.

Die Höhe des Zuschusses wird im Rahmen eines Prüfverfahrens festgelegt und kann von dem beantragten Betrag abweichen.